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RICHTIGWir in den Medien:
“Was können Sie besonders gut?” – “Auf was sind Sie besonders stolz?” – “Wie haben Sie eine knifflige Situation gelöst?” – Typische Fragen gibt es für das Bewerbungsgespräch viele. Genug, um einen trotz Vorbereitung nervös zu machen. Aber was ist mit “Sind sie oft krank?” Darauf haben Sie sich ja sicherlich nicht vorbereitet. Darf das gefragt werden?
Nein, denn persönliche Fragen wie diese sind im Vorstellungsgespräch tabu. Welche anderen Fragen noch unzulässig sind, das erklären wir hier in diesem Artikel und auch wie Sie souverän antworten können, falls doch eine gestellt wird.
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Mit Fragen im Vorstellungsgespräch gelöchert zu werden ist fast so unbeliebt wie ein 10 km Stau bei einem dringenden Termin, denn wer möchte schon gerne so auf dem Präsentierteller stehen und erklären welche Stärken und Schwächen man hat? Verständlich, aber wir sagen immer, dass mit der richtigen Vorbereitung ein Vorstellungsgespräch einfach zu meistern ist. Fragen nach Kompetenzen, Fragen nach Persönlichkeit, Fragen nach Eignung – oft kann man diese im Vorfeld trainieren.
Aber wie sieht es aus, wenn eine ganz andere Frage gestellt wird? Z.B. eine Frage, die nur ein bisschen was mit dem Job zu tun hat und ansonsten ganz über Ihr Privatleben geht? Das geht nicht! Sie haben ein Recht auf Privatsphäre, auch wenn Sie sich für einen Job bewerben. Im Vorstellungsgespräch darf laut AGG nicht alles gefragt werden.
Das sind zum Beispiel verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch:
Es geht den Arbeitgeber nichts an, wann Sie in Zukunft gedenken, eine Familie zu gründen, oder wie viele Kinder Sie bereits haben. Das sind im Vorstellungsgespräch unzulässige Fragen:
Familienstand und Kinder können Sie im Lebenslauf selbst angeben, wenn Sie möchten und es ist zum Beispiel für den Beruf vorteilhaft. Ansonsten brauchen Sie es überhaupt nicht erwähnen, auch nicht im Bewerbungsgespräch.
Auch über sich selbst müssen Sie nicht zu viel preisgeben, wenn Sie dies nicht wollen. Lehnen Sie diese unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch ab:
Der Arbeitgeber hat kein Recht zu wissen, wie viel Vermögen Sie haben ode rwas IHre politische Einstellung ist.
Ebenso vom AGG geregelt ist es auch nicht erlaubt, einen Kandidaten nach dem Gesundheitszustand zu fragen. Das ist also tabu:
Wenn Sie eine dieser Fragen gestellt bekommen und Sie das Gefühl haben, dass eine freundliche Ablehnung schlecht beim Gegenüber ankommt, dann denken Sie daran, dass Sie lügen dürfen. Im tabellarischen Lebenslauf Falschangaben zu machen ist nicht erlaubt, aber wenn verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt werden, dann haben Sie das Recht auf eine Lüge – ohne Konsequenzen.
Personaler kennen sich natürlich gut damit aus, möchten aber trotzdem so einiges wissen. Deshalb werden die Fragen oft durch Umformulierungen umgangen.
Ein gelungener Lebenslauf sollte genau auf Ihren Wunschjob zugeschnitten sein. Erleichtern Sie sich die Suche nach der perfekten Formulierung: Nutzen Sie die Vorschläge unserer Experten und personalisieren Sie diese im CV-Maker.

Manche Personaler möchten aber trotzdem mehr über Sie wissen, auch ohne eine der verbotenen Fragen zu stellen. Dazu haben Sie einige Tricks entwickelt, um das Verbot zu umgehen. Das macht die Fragen legal, gibt ihnen aber trotzdem die Antwort, die sie suchen.
Zum Beispiel wird aus “Wollen Sie bald Kinder?” kann dann “Sind sie bereit für einen Auslandsaufenthalt am Ende des Jahres?” werden. Oder aus “Kommen Sie aus Deutschland?” wird dann “Sprechen Sie Deutsch als Muttersprache?”. Damit sind die Fragen rechtlich ok, und Sie müssen darauf antworten, auch wenn Sie wissen, was eigentlich gefragt wird.
Hinzu kommen aber auch noch einige rechtliche Grauzonen. Fragen, die eigentlich verboten sind, können in manchen Situationen bedingt erlaubt sein. Hier einige Beispiele.
Hinzu kommt, dass es bei einigen Themen die sogenannte Offenbarungspflicht gibt. Das heißt, Sie müssen darüber informieren, sogar bevor der Personaler gefragt hat. Dazu gehört folgendes:
Um das Ganze ein bisschen übersichtlicher zu machen, haben wir eine Tabelle zusammengestellt.
Frage | Zulässig | Bedingt zulässig | Offenbarungspflicht |
Sexuelle Orientierung | nein | nein | nein |
Alter | nein | nein | nein |
Herkunft | nein | nein | nein |
Schwangerschaft | nein | ja | nein |
Religion | nein | ja | nein |
Krankheit (ansteckend) | nein | ja | ja |
Behinderung | nein | ja | ja |
Vorstrafen | nein | ja | ja |
Anstehende Haftstrafe | ja | ja | ja |
Vorheriger Arbeitgeber | ja | ja | ja |
Wettbewerbsverbot | ja | ja | nein |
Wenn Sie doch eine unzulässige Frage gestellt bekommen, dann sollten Sie ruhig und freundlich antworten.
Sie brauchen keine Erfahrung mit dem Verfassen von Lebensläufen. Im LiveCareer Lebenslauf-Editor finden Sie vorgefertigte Inhalte für jede Branche und Position, die Sie mit einem Klick in Ihren Lebenslauf einfügen können.

Was, wenn doch eine nicht erlaubte Frage genauso gestellt wird? Keine Umgehung und einige der Ausnahmen greifen nicht? Dann sollten Sie auf jeden fall freundlich und professionell bleiben, denn der Eindruck zählt natürlich.
Lassen Sie sich auf keinen Fall aus der Ruhe bringen, auch wenn Sie sich vielleicht sofort angegriffen fühlen. Stattdessen können Sie zum Beispiel so darauf eingehen:
Wenn Sie aber trotz Hinweis auf Verbot noch etwas persönliches gefragt werden und dann noch etwas, dann ist es vielleicht besser, das Gespräch gleich zu beenden. Wenn der Arbeitgeber denkt, alles über Sie wissen zu müssen, dann ist es vielleicht nicht die richtige Stelle für Sie.
Lesen Sie sich im Vorfeld z.B. die Bewertungen des Bewerbungsprozesses auf Kununu durch, denn 60 % der Unternehmen sagen, dass die Bewertungen dort auf die Wahrheit zutreffen. Bei vielen negativen Bewertungen macht es vielleicht mehr Sinn, das Vorstellungsgespräch abzusagen.
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Das sind also alles unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch! Sie müssen nicht alles von sich preisgeben, wenn Sie nicht wollen! Viel Erfolg bei der Bewerbung trotzdem und hoffentlich kommen diese Fragen gar nicht erst auf.
Unser Redaktionsteam hat diesen Artikel auf Übereinstimmung mit den redaktionellen Richtlinien von LiveCareer geprüft. Wir garantieren Ihnen so, dass unsere fachkundigen Ratschläge und Empfehlungen in allen unseren Artikeln einheitlich sind und den aktuellen Standards und Trends beim Verfassen von Lebensläufen und Anschreiben entsprechen. Jedes Jahr vertrauen mehr als 10 Millionen Arbeitssuchende auf unsere Unterstützung auf dem Weg zu ihrem Traumjob. Wir recherchieren und überprüfen jeden Artikel, um sicherzustellen, dass unsere Inhalte den aktuellen Markttrends und Nachfrage entsprechen
Über den Autor
Denise Hoferichter ist Karriereexpertin und Mitglied der Professional Association of Resume Writers & Career Coaches. Auf dem Blog LiveCareer.de schreibt sie Ratgeberartikel zu den Themen Jobsuche, Vorstellungsgespräche sowie zur Erstellung erfolgreicher Lebensläufe und Karrierestrategien für Fachleute aus verschiedenen Branchen. Sie ist auch Autorin der Tipps und Beispiele im LiveCareer-Lebenslauf-Generator. Denise hat einen Masterabschluss in Sprachwissenschaft und hilft Arbeitssuchenden seit Jahren dabei, ihre Qualifikationen effektiv zu präsentieren und ihre beruflichen Ziele zu erreichen.
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