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Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch: Tipps 2026

Denise Hoferichter
•  Update:

Wir in den Medien:

“Was können Sie besonders gut?” – “Auf was sind Sie besonders stolz?” – “Wie haben Sie eine knifflige Situation gelöst?” – Typische Fragen gibt es für das Bewerbungsgespräch viele. Genug, um einen trotz Vorbereitung nervös zu machen. Aber was ist mit “Sind sie oft krank?” Darauf haben Sie sich ja sicherlich nicht vorbereitet. Darf das gefragt werden?

Nein, denn persönliche Fragen wie diese sind im Vorstellungsgespräch tabu. Welche anderen Fragen noch unzulässig sind, das erklären wir hier in diesem Artikel und auch wie Sie souverän antworten können, falls doch eine gestellt wird.

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Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch: Das darf nicht gefragt werden

Mit Fragen im Vorstellungsgespräch gelöchert zu werden ist fast so unbeliebt wie ein 10 km Stau bei einem dringenden Termin, denn wer möchte schon gerne so auf dem Präsentierteller stehen und erklären welche Stärken und Schwächen man hat? Verständlich, aber wir sagen immer, dass mit der richtigen Vorbereitung ein Vorstellungsgespräch einfach zu meistern ist. Fragen nach Kompetenzen, Fragen nach Persönlichkeit, Fragen nach Eignung – oft kann man diese im Vorfeld trainieren.

Aber wie sieht es aus, wenn eine ganz andere Frage gestellt wird? Z.B. eine Frage, die nur ein bisschen was mit dem Job zu tun hat und ansonsten ganz über Ihr Privatleben geht? Das geht nicht! Sie haben ein Recht auf Privatsphäre, auch wenn Sie sich für einen Job bewerben. Im Vorstellungsgespräch darf laut AGG nicht alles gefragt werden.

Das sind zum Beispiel verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch:

1. Fragen zur Familienplanung

Es geht den Arbeitgeber nichts an, wann Sie in Zukunft gedenken, eine Familie zu gründen, oder wie viele Kinder Sie bereits haben. Das sind im Vorstellungsgespräch unzulässige Fragen:

  • Sind Sie verheiratet?
  • Haben Sie vor, in den nächsten 12 Monaten schwanger zu werden?
  • Welche sexuelle Orientierung haben Sie? 
  • Wollen Sie bald heiraten?
  • Wie heißt Ihr Partner und was macht er / sie so beruflich?
  • Möchten Sie bald Kinder haben?
  • Was machen Ihre Eltern beruflich?

Familienstand und Kinder können Sie im Lebenslauf selbst angeben, wenn Sie möchten und es ist zum Beispiel für den Beruf vorteilhaft. Ansonsten brauchen Sie es überhaupt nicht erwähnen, auch nicht im Bewerbungsgespräch.

2. Fragen zur Person

Auch über sich selbst müssen Sie nicht zu viel preisgeben, wenn Sie dies nicht wollen. Lehnen Sie diese unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch ab:

  • Wie alt sind Sie genau?
  • Aus welchem Land kommen Sie?
  • Waren Sie schon einmal im Gefängnis?
  • Gehören Sie einer Partei an?
  • Engagieren Sie sich in einer Gewerkschaft?
  • Zahlen Sie einige Kredite ab?
  • Welche Religion gehören Sie an?
  • Was machen Sie so nach der Arbeit?

Der Arbeitgeber hat kein Recht zu wissen, wie viel Vermögen Sie haben ode rwas IHre politische Einstellung ist. 

3. Fragen zur Gesundheit

Ebenso vom AGG geregelt ist es auch nicht erlaubt, einen Kandidaten nach dem Gesundheitszustand zu fragen. Das ist also tabu:

  • Haben Sie irgendwelche chronischen Krankheiten?
  • Sind sie gasteig / körperlich in irgendeiner Form behindert?
  • Was war Ihre längste Krankheit und wie lange sind Sie ausgefallen?
  • Gibt es in Ihrer Familie schwere Krankheiten?
  • Wie viele Krankheitstage haben Sie im letzten Jahr gebraucht?

Wenn Sie eine dieser Fragen gestellt bekommen und Sie das Gefühl haben, dass eine freundliche Ablehnung schlecht beim Gegenüber ankommt, dann denken Sie daran, dass Sie lügen dürfen. Im tabellarischen Lebenslauf Falschangaben zu machen ist nicht erlaubt, aber wenn verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt werden, dann haben Sie das Recht auf eine Lüge – ohne Konsequenzen.

Personaler kennen sich natürlich gut damit aus, möchten aber trotzdem so einiges wissen. Deshalb werden die Fragen oft durch Umformulierungen umgangen.

Ein gelungener Lebenslauf sollte genau auf Ihren Wunschjob zugeschnitten sein. Erleichtern Sie sich die Suche nach der perfekten Formulierung: Nutzen Sie die Vorschläge unserer Experten und personalisieren Sie diese im CV-Maker.

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Grauzonen zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch

Manche Personaler möchten aber trotzdem mehr über Sie wissen, auch ohne eine der verbotenen Fragen zu stellen. Dazu haben Sie einige Tricks entwickelt, um das Verbot zu umgehen. Das macht die Fragen legal, gibt ihnen aber trotzdem die Antwort, die sie suchen.

Zum Beispiel wird aus “Wollen Sie bald Kinder?” kann dann “Sind sie bereit für einen Auslandsaufenthalt am Ende des Jahres?” werden. Oder aus “Kommen Sie aus Deutschland?” wird dann “Sprechen Sie Deutsch als Muttersprache?”. Damit sind die Fragen rechtlich ok, und Sie müssen darauf antworten, auch wenn Sie wissen, was eigentlich gefragt wird.

Hinzu kommen aber auch noch einige rechtliche Grauzonen. Fragen, die eigentlich verboten sind, können in manchen Situationen bedingt erlaubt sein. Hier einige Beispiele.

  1. Sind Sie schwanger und bewerben sich auf einen Job mit z.B. Chemikalien, dann müssen Sie ehrlich antworten.
  2. Wenn Sie vorbestraft sind, dann müssen Sie es ehrlich sagen, wenn Sie Jurist oder Polizist werden wollen.
  3. Bewerben Sie sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber, dann müssen Sie Ihre Religion offenlegen.
  4. Wenn Sie sich bei der Bank bewerben, dürfen Sie über Verschuldungen und Ähnliches nicht lügen.

Hinzu kommt, dass es bei einigen Themen die sogenannte Offenbarungspflicht gibt. Das heißt, Sie müssen darüber informieren, sogar bevor der Personaler gefragt hat. Dazu gehört folgendes:

  • Eine Haftstrafe, die bald angetreten werden muss.
  • Eine ansteckende Krankheit.
  • Schwerbehinderung, wenn diese Sie an Teilen der Arbeit hindert.
  • Wenn Sie von einem Unternehmen kommen, das mit Ihrem neuen Unternehmen direkt konkurriert.

Um das Ganze ein bisschen übersichtlicher zu machen, haben wir eine Tabelle zusammengestellt.

Zulässige, unzulässige und Pflichtangaben im Vorstellungsgespräch

Frage

Zulässig

Bedingt zulässig

Offenbarungspflicht

Sexuelle Orientierung

nein

nein

nein

Alter

nein

nein

nein

Herkunft

nein

nein

nein

Schwangerschaft

nein

ja

nein

Religion

nein

ja

nein

Krankheit (ansteckend)

nein

ja

ja

Behinderung

nein

ja

ja

Vorstrafen

nein

ja

ja

Anstehende Haftstrafe

ja

ja

ja

Vorheriger Arbeitgeber

ja

ja

ja

Wettbewerbsverbot

ja

ja

nein

Wenn Sie doch eine unzulässige Frage gestellt bekommen, dann sollten Sie ruhig und freundlich antworten.

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So werden unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch beantwortet

Was, wenn doch eine nicht erlaubte Frage genauso gestellt wird? Keine Umgehung und einige der Ausnahmen greifen nicht? Dann sollten Sie auf jeden fall freundlich und professionell bleiben, denn der Eindruck zählt natürlich.

Lassen Sie sich auf keinen Fall aus der Ruhe bringen, auch wenn Sie sich vielleicht sofort angegriffen fühlen. Stattdessen können Sie zum Beispiel so darauf eingehen:

  • Fehler ansprechen: Sie können offen sagen, dass diese Frage nicht mit Ihren Arbeitsaufgaben zusammenhängt. 
  • Verbot ansprechen: Wenn Sie möchten, können Sie auch energischer darauf hinweisen, dass die Frage nicht erlaubt ist.
  • Notlüge nutzen: Das Recht auf Lüge greift hier, also können Sie einfach etwas beantworten, auch wenn es nicht stimmt.
  • Frage ablehnen: Bleiben Sie höflich und erklären Sie, das Sie darauf nicht antworten wollen oder müssen.
  • Witz machen: Wenn das Gespräch recht locker ist, können Sie auch ein bisschen ironisch oder witzig antworten.
  • Ehrlich antworten: Es ist natürlich auch in Ordnung, einfach die richtige Auskunft zu geben, wenn es Sie nicht stört. Fühlen Sie sich dazu aber nicht verpflichtet!

Wenn Sie aber trotz Hinweis auf Verbot noch etwas persönliches gefragt werden und dann noch etwas, dann ist es vielleicht besser, das Gespräch gleich zu beenden. Wenn der Arbeitgeber denkt, alles über Sie wissen zu müssen, dann ist es vielleicht nicht die richtige Stelle für Sie.

Lesen Sie sich im Vorfeld z.B. die Bewertungen des Bewerbungsprozesses auf Kununu durch, denn 60 % der Unternehmen sagen, dass die Bewertungen dort auf die Wahrheit zutreffen. Bei vielen negativen Bewertungen macht es vielleicht mehr Sinn, das Vorstellungsgespräch abzusagen.

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Das sind also alles unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch! Sie müssen nicht alles von sich preisgeben, wenn Sie nicht wollen! Viel Erfolg bei der Bewerbung trotzdem und hoffentlich kommen diese Fragen gar nicht erst auf.

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Über den Autor

Denise Hoferichter
Denise Hoferichter

Denise Hoferichter ist Karriereexpertin und Mitglied der Professional Association of Resume Writers & Career Coaches. Auf dem Blog LiveCareer.de schreibt sie Ratgeberartikel zu den Themen Jobsuche, Vorstellungsgespräche sowie zur Erstellung erfolgreicher Lebensläufe und Karrierestrategien für Fachleute aus verschiedenen Branchen. Sie ist auch Autorin der Tipps und Beispiele im LiveCareer-Lebenslauf-Generator. Denise hat einen Masterabschluss in Sprachwissenschaft und hilft Arbeitssuchenden seit Jahren dabei, ihre Qualifikationen effektiv zu präsentieren und ihre beruflichen Ziele zu erreichen.

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